Hendrik Schenk Fotografie




Impressum gemäß § 5 TMG


Inhaltlich Verantwortlicher: Hendrik Schenk

Hendrik Schenk

Bromberger Straße 128
28237 Bremen

Tel: 0176 24477926
Mail: hendrik@hendrikschenk.de

Steuernummer: 24/140/13180

Alle Bilder auf dieser Website unterliegen einem Copyright.


Allgemeine Geschäftsbedingungen I Hendrik Schenk Fotografie

1 Geltung der Geschäftsbedingungen

1.1 Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich auf
der Grundlage nachstehender Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch
für alle künftigen Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende
Regelungen vereinbart werden.
1.2 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen
abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen
werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich
widerspricht.

2 Produktionsaufträge

2.1 Kostenvoranschläge des Fotografen sind nur innerhalb einer Toleranz von 15%
verbindlich. Eine Überschreitung der Kosten ist nur dann anzuzeigen, wenn diese
Toleranz überschritten wird.
2.2 Der Auftraggeber darf dem Bildautor für die Aufnahmearbeiten nur solche Objekte und
Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei sind von den
Rechten Dritter. Der Auftraggeber hat den Bildautor von Ersatzansprüchen Dritter
freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.
2.3 Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder
ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Fotograf bevollmächtigt,
die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers
einzugehen.
2.4 Der Fotograf wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion
zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden ausschließlich erst nach vollständiger
Zahlung aller entstandenen Verbindlichkeiten durch den Auftraggeber eingeräumt.
2.5. Die Freigabe von Motiven ist für den Auftraggeber bzw. dessen Vertreter verbindlich.
Mängelrügen können nach einer Freigabe nicht mehr anerkannt werden. Eine
Wiederholung von Aufnahmen zieht in einem solchen Fall Kosten nach sich.

3 Produktionshonorar und Nebenkosten

3.1 Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht
zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar
entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Fotograf auch für
die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder
Tagessatz.
3.2 Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu
erstatten, die dem Fotografen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung
entstehen (z.B. für digitale Bildbearbeitung, Fotomodelle, Reisen und Requisiten.
3.3 Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bild-Dateien bzw. direkt nach
Rechnungserhalt fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das
entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die
Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann der Fotograf
Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
3.4 Beiträge an die Künstlersozialkasse sind vom Auftraggeber zu entrichten. Dies gilt auch
dann, wenn dieser nicht ausdrücklich vom Fotografen auf diese gesetzliche Verpflichtung
hingewiesen wurde.

4 Anforderung von Archivbildern

4.1 Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Fotografen anfordert, werden zur
Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Zustelldatum zur Verfügung
gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind analoge
Bilder und vom Fotografen zur Verfügung gestellte Bilddatenträger bis zum Ablauf der
Frist zurückzugeben sowie sämtliche Bilddaten, die der Auftraggeber auf eigenen
Datenträgern gespeichert hat, zu löschen.
4.2 Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte
übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen Freigabe des Fotografen.

5 Nutzungsrechte

5.1 Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich
festgelegten Umfang bzw. zu den auf der Rechnung vermerkten Einsatzzwecken.
Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall
eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Bilder im Rahmen
seiner Eigenwerbung zu verwenden.
5.2 Die Einräumung und Übertragung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an
Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlags, bedarf der schriftlichen Zustimmung
des Fotografen.
5.3 Bei jeder redaktionellen/ journalistischen Bildveröffentlichung ist der Fotograf als Urheber
zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen.

6 Digitale Bildverarbeitung

6.1 Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer
des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in OnlineDatenbanken
oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer
gesonderten Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber.
6.2 Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name des Fotografen mit den Bilddaten
elektronisch verknüpft werden. Der Auftraggeber hat außerdem durch geeignete
technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder
Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei der
Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt
und der Fotograf jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert werden kann.
6.3 Eine elementar bildverändernde digitale Retusche bedarf vor Veröffentlichung einer
Einwilligung des Fotografen. In keinem Fall dürfen Bildmotive - auch durch evtl. nur
kleine bildverändernde Eingriffe - so abgewandelt werden, dass eine moralisch bzw.
ethisch fragwürdige Aussage der Aufnahme entsteht.

7 Haftung und Schadensersatz

7.1 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder.
Insbesondere haftet er nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der
Nutzung.
7.2 Der Bildautor haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich
oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven
Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
7.3 Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes -
egal ob in herkömmlicher oder digitalisierter Form - ist der Fotograf berechtigt, eine Vertragsstrafe
in Höhe von mindestens 500,00 € pro Bild und Einzelfall zu fordern. Die Geltendmachung
eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.
7.4 Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung zu redaktionellen oder journalistischen Zwecken
die Benennung des Fotografen (Ziffer 5.3) oder wird der Name des Fotografen mit dem
digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft (Ziffer 6.2), so hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe
in Höhe von 100% des vereinbarten, oder mangels Vereinbarung, des üblichen
Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200,00 € pro Bild und Einzelfall. Dem
Fotografen bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs
vorbehalten.

8. Mehrwertsteuer

8.1 Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommt die
Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

9. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand

9.1 Die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen berührt die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht.
9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.3 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik
Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluß
ins Ausland verlegt, wird der Wohnort des Fotografen als Gerichtsstand
vereinbart.




Web Development
Philipp Abraham
Straßburger Platz 1
30853 Langenhagen

Tel: 0160 5577947
Mail: admin@hendrikschenk.de


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